Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Kinowerbung gelten, wenn Sie “RELITA” mit der Durchführung von Kinowerbung (Werbevorführungen) in Filmtheatern (Kinos) beauftragt haben (Dienstvertrag).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Herstellung von Werbemotiven gelten, wenn Sie “RELITA” mit der Herstellung von Werbemotiven (Kinospots und Kinowerbefilme) beauftragt haben (Werkvertrag).
RELITA Reklame in Lichtspieltheatern im Vertrieb von Consulting+Services